Der europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am 01.10.2019, dass nicht notwendige Cookies nur noch mit Einwilligung des Benutzers erlaubt sind – unabhängig, ob mit den Cookies personenbezogene Daten erhoben werden, oder nicht.

Zu diesen Cookies gehören u.a. die Cookies von Google Analytics oder andere Tracking-Cookies. Aber auch Cookies, die bei Nutzung von Schriftarten und Online-Karten gesetzt werden, müssen berücksichtigt werden.

Die Technik

Doch wie erreicht man ein Einwilligung? Bisher konnte man auf vielen Internetseiten sogenannte Cookie-Banner sehen, die den Besucher nur darüber informierten, dass Cookies gesetzt werden, und der Nutzer mit dem fortgeführten Besuch der Seite damit einverstanden ist. Doch das reicht nicht mehr aus. Denn schon mit dem ersten Aufruf der Seite werden u.U. nicht notwendige Cookies gesetzt. Es muss also technisch dafür gesorgt werden, dass die Cookies erst gesetzt werden, wenn der Nutzer wirklich die Einwilligung gegeben hat.

Wir setzen beispielsweise für WordPress die Lösung Borlabs Cookie ein. Das Plugin sorgt nicht nur für eine DSGVO-sichere Einwilligungsabfrage zu Cookies, sondern bietet auch Hilfe bei der Verwaltung von Cookies an. Alle erforderlichen Codes für z.B. Google Analytics, Google Adsense oder Facebook-Pixel sind bereits im Plugin hinterlegt. Man muss nur die IDs eingeben – den Rest erledigt Borlabs-Cookie.

Wir installieren gerne das Plugin für Sie und konfigurieren es nach Ihren Bedürfnissen.

Die Datenschutzerklärung

Wenn Sie nicht notwendige Cookies verwenden, dann sollten Sie Ihre Datenschutzerklärung anpassen. Die Seitenbesucher müssen über die Einwilligungslösung und über die Datenverarbeitung umfassend informiert werden. So sollte z.B. in der Datenschutzerklärung ein Link hinterlegt sein, mit dem eine erteilte Einwilligung widerrufen werden kann.

Die nächsten Schritte

Welche Anpassungen genau vorgenommen werden müssen, hängt natürlich vom Einzelfall ab. Jede WebSite nutzt andere Cookies. Prüfen Sie daher, welche Cookies gesetzt werden und überlegen Sie, ob diese notwendig sind oder nicht. Werden ausschließlich technisch notwendige Cookies gesetzt, müssen Sie ggfs. keine Anpassung Ihrer Datenschutzerklärung vornehmen. Dann kann auch auf einen Cookie-Banner oder -Hinweis verzichtet werden.

Sie wissen nicht, welche Cookies gesetzt werden? Sie wünschen Beratung und Handlungsempfehlungen zum Thema Cookie? Dann sprechen Sie uns gerne an: