Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2017 entschieden, dass das Geburtenregister in seiner bisherigen Form gegen das Grundgesetz verstieß und neben „weiblich“ und „männlich“ auch „divers“ als drittes Geschlecht aufnehmen muss.

Nun gab ein Gericht vor kurzem einer Klage einer Person mit nicht binärer Geschlechtsidentität Recht, dass bei einer Bestellung in einem Online-Shop im Feld „Anrede“ neben „Frau“ und „Mann/Herr“ auch „Divers/keine Anrede“ wählbar sein muss. Bei der Ansprache der Person sollte dann „Guten Tag Vorname Nachname“ gewählt werden.

Ist dies nicht der Fall, geht das Gericht von einem Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und einer Verletzung gegen das Persönlichkeitsrecht aus.

Wir empfehlen, das Anrede-Feld entsprechend anzupassen, sofern es vorhanden ist. Falls Sie in Ihrem Shop mit Shopware oder WooCommerce dabei Unterstützung benötigen, sprechen Sie uns gerne an.